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Unfallversicherung UVG

Unfallversicherung UVG (Schweiz)
Die Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und schützt Arbeitnehmende bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten.
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Obligatorisch für alle Arbeitnehmenden ab 8 Stunden pro Woche.
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Prämien für Berufsunfälle zahlt der Arbeitgeber, jene für Nichtberufsunfälle der Arbeitnehmer.
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Leistungen: Heilungskosten, Taggeld (Lohnersatz ab dem 3. Tag), Invalidenrente, Hinterlassenenrente und Integritätsentschädigung.
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Gedeckt sind medizinische Behandlungen, Spitalaufenthalte, sowie Wiedereingliederungsmaßnahmen.
Selbstständige sind nicht automatisch versichert, können sich aber freiwillig nach UVG oder nach Krankenversicherung versichern.
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