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Unfallversicherung UVG 

Unfallversicherung UVG (Schweiz)

 

Die Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und schützt Arbeitnehmende bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten.

 

  • Obligatorisch für alle Arbeitnehmenden ab 8 Stunden pro Woche.

 

  • Prämien für Berufsunfälle zahlt der Arbeitgeber, jene für Nichtberufsunfälle der Arbeitnehmer.

 

  • Leistungen: Heilungskosten, Taggeld (Lohnersatz ab dem 3. Tag), Invalidenrente, Hinterlassenenrente und Integritätsentschädigung.

 

  • Gedeckt sind medizinische Behandlungen, Spitalaufenthalte, sowie Wiedereingliederungsmaßnahmen.

 

Selbstständige sind nicht automatisch versichert, können sich aber freiwillig nach UVG oder nach Krankenversicherung versichern.

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