
Berufliche Vorsorge BVG

🏦 Berufliche Vorsorge (BVG) – 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems
Die berufliche Vorsorge ist Teil des drei-Säulen-Systems in der Schweiz und wird auch Pensionskasse genannt. Sie ergänzt die AHV/IV (1. Säule) und soll sicherstellen, dass man im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall finanziell abgesichert ist.
📌 Ziel:
Zusammen mit der AHV soll die berufliche Vorsorge ca. 60 % des letzten Lohnes im Ruhestand sichern.
👥 Wer ist versichert?
Obligatorisch versichert sind Arbeitnehmende ab einem Jahreslohn von CHF 22'050 (Stand 2024), ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres (für Todesfall- und Invaliditätsleistungen) bzw. ab dem 24. Altersjahr (für Altersleistungen).
💼 Finanzierung:
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Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen gemeinsam Beiträge ein. Der Arbeitgeber muss mindestens 50 % der Beiträge übernehmen.
💵 Leistungen:
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Altersrente oder Kapitalbezug bei Pensionierung
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Invalidenrente bei Erwerbsunfähigkeit
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Hinterlassenenrente (Witwe/Witwer/Waisen)
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Möglichkeit für Vorbezug bei Eigenheimkauf (WEF) oder Selbstständigkeit