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Berufliche Vorsorge BVG

🏦 Berufliche Vorsorge (BVG) – 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems

 

Die berufliche Vorsorge ist Teil des drei-Säulen-Systems in der Schweiz und wird auch Pensionskasse genannt. Sie ergänzt die AHV/IV (1. Säule) und soll sicherstellen, dass man im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall finanziell abgesichert ist.

 

📌 Ziel:

 

Zusammen mit der AHV soll die berufliche Vorsorge ca. 60 % des letzten Lohnes im Ruhestand sichern.

 

👥 Wer ist versichert?

 

Obligatorisch versichert sind Arbeitnehmende ab einem Jahreslohn von CHF 22'050 (Stand 2024), ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres (für Todesfall- und Invaliditätsleistungen) bzw. ab dem 24. Altersjahr (für Altersleistungen).

 

💼 Finanzierung:

 

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen gemeinsam Beiträge ein. Der Arbeitgeber muss mindestens 50 % der Beiträge übernehmen.

 

💵 Leistungen:

 

  • Altersrente oder Kapitalbezug bei Pensionierung

 

  • Invalidenrente bei Erwerbsunfähigkeit

 

  • Hinterlassenenrente (Witwe/Witwer/Waisen)

 

  • Möglichkeit für Vorbezug bei Eigenheimkauf (WEF) oder Selbstständigkeit

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